Der Fischschutzverein Siegburg 1910 e.V. ist der größte Fischereiverein der Region.
• Er hat seinen Sitz in Siegburg und hat rund 800 Mitglieder.
• Er ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.
Aufgaben und Ziele des Fischschutzverein
1. Förderung und Ausübung der waidgerechten Fischerei zur Gesunderhaltung, sinnvollen
Freizeitgestaltung und Erholung seiner Mitglieder
2. Schaffung und Bereitstellung der hierzu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen,
insbesondere durch Nutzbarmachung, Erhaltung, Erwerb und Pacht von Gewässern und
Gelände zur Ausübung der Fischerei.
3. Hege, Pflege und Verbesserung des Fischbestandes, besonders in Vereinsgewässern.
4. Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkungen auf den Fischbestand
und die Gewässer, insbesondere durch Überwachung und sonstige Maßnahmen zur
Verhinderung von Fischwilderei, Gewässerverunreinigung und unwaidmännischem
Fischen.
5. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung natürlicher Landschaften, Wasserläufe und
Feuchtgebiete.
6. Eintreten für die Anliegen des Tier, Natur, Arten, Gewässer, Landschafts- und sonstigen
Umweltschutzes.
7. Bildung und Förderung von Jugendgruppen, Ausbildung der Jugendlichen zu
waidgerechten Anglern.
8. Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Stellen und Organisationen, welche diese
Ziele fördern.
9. Eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit des Vereins ist ebenso ausgeschlossen wie seine
Beschäftigung mit parteipolitischen oder religiösen Fragen.
Mitgliedschaft im Fischschutzverein
Wer Mitglied des Fischschutzvereins werden und die Fischerei ausüben möchte, muss die Fischerprüfung abgelegt haben und einen Fischereischein besitzen. Wer als FÖRDERNDES MITGLIED aufgenommen werden möchte, benötigt keine Fischerprüfung und keinen Fischereischein. Fördernde Mitglieder können keine Fischereierlaubnis erhalten und haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und sind nicht wählbar (kein passives Wahlrecht). Antragsteller auf Neuaufnahme dürfen nicht wegen Verstoßes gegen §§ 292, 293 StGB (Jagdwilderei und Fischwilderei) oder § 17 Tierschutzgesetz (Tierquälerei) vorbestraft und aus keinem anderen Fischereiverein ausgeschlossen worden sein.
Fischereierlaubnisscheine werden je nach Verfügbarkeit ausgegeben. Stehen nicht für alle Gewässer Erlaubnisscheine in ausreichender Zahl zur Verfügung, erfolgt die Ausgabe an Mitglieder in der Reihenfolge ihrer Vereinszugehörigkeit.
Jugendarbeit
Der Fischschutzverein unterhält eine Jugendgruppe. Hier werden Jugendliche vom zehnten bis zum sechzehnten Lebensjahr zu waidgerechten Anglern ausgebildet. Unter Anleitung des Jugendwarts erlernen die Jugendlichen die praktische Fischerei am Wasser. Daneben gehört eine regelmäßige theoretische Unterweisung zum Lehrprogramm. Ziel ist es, im Jugendlichen die Liebe zur Natur zu wecken und ihm Gelegenheit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung zu geben. Der Jugendliche, der regelmäßig an den Übungsstunden teilnimmt, erhält den Jugendfischereierlaubnis-schein und darf in Begleitung eines erwachsenen Anglers die Fischerei ausüben. Der Jugendliche muss ein Freischwimmerzeugnis besitzen. Jugendliche, vom vierzehnten bis zum sechzehnten Lebensjahr mit bestandener Fischerprüfung können zu ermäßigten Gebühren (Beitrag und Erlaubnisscheingebühren) Vollmitglied werden.
Aufnahmegebühr, Beitrag
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene und Jugendliche, die vorher nicht der Jugendgruppe angehört haben, beträgt einmalig derzeit 150,00 €. Fördernde Mitglieder sind von der Zahlung einer Aufnahmegebühr befreit.
Die Aufnahmegebühr für Jugendliche aus der Jugendgruppe, die Vollmitglied werden wollen, beträgt einmalig 50,00 €.
Der Beitrag beträgt zzt. einschließlich jährlicher Vereinshausbeitrag[1] 50,00 €, für jugendliche Vollmitglieder (Jungmitglieder) (mit Fischerprüfung) zwischen vierzehn und sechzehn Jahren 24,00 € pro Jahr.
Der Jahresbeitrag für Jugendliche in der Jugendgruppe einschließlich Erlaubnisschein Sieg beträgt 30,00 €.
[1] Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.07.2001 wird zur Finanzierung des Neubaus des Vereinshauses von aktiven, inaktiven und fördernden Mitgliedern eine einmalige Sonderzahlung von 51,00 € erhoben und danach jährlich eine Gebühr von 13,00 €. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25. 03. 2007 wird Jugendlichen zwischen vierzehn und sechzehn Jahren die einmalige Sonderzahlung von 51,00 € erlassen. Die Sonderzahlung und die jährliche Gebühr werden letztmalig im Jahr 2022 erhoben.
Die Gewässer des Fischschutzvereins
Der Fischschutzverein bewirtschaftet mehrere sehr attraktive Fischgewässer:
1. Allner See
10 Hektar großer Baggersee zwischen Hennef und Allner. Fischarten: Hecht, Zander, Barsch, Regenbogenforelle, Bachforelle, Karpfen, Schlei, Rotauge, Brassen, Aal, sonstige. Jahreserlaubnisscheingebühr für Erwachsene 62,00 €. Jahreserlaubnisscheingebühr für Jungmitglieder zwischen vierzehn und sechzehn Jahren: 31,00 €. Tageserlaubnisschein: 10,00 €.
2. Siegfischereibezirk III, Herchen und Siegburger Mühlengraben
Ca. 17,19 km Fließgewässer zwischen Bundesbahnunterführung Höhe Lauthausen und Aggermündung bei Troisdorf-Friedrich-Wilhelms-Hütte und ca. 3 km bei Herchen/Gemeinde Windeck und weitere 5,1 km Siegburger Mühlengraben. Jahreserlaubnisscheingebühr (nur für Erwachsene): 60,00 €. Jahreserlaubnisscheingebühr für Jungmitglieder zwischen vierzehn und sechzehn Jahren: 30,00 €. Tageserlaubnisschein: 10,00 €
Verein:
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Jugendgruppe
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Satzungen:
Satzung
Geschäftsordnung
Jugendordnung
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