Anstehende Termine:

40. Sieguferreinigung am Samstag, 16.März 2024

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

 

Geschäftsstelle des

Fischschutzvereins  

Siegburg 1910 e.V.

Wahnbachtalstraße 13

53721 Siegburg

Tel. 02241 - 65188

Fax. 02241 - 590646

Email: fsv.siegburg@t-online.de

Büro: Mi. 15.00 bis 18.00 Uhr

 

IBAN: DE04 3706 9520 4103 3030 15

 

 

 

 

Mitgliedschaft im Fischschutzverein

Allner See - Keine Jahreskarten mehr für 2023 verfügbar !

Neue Mitglieder sind dem Fischschutzverein Siegburg 1910 e. V. immer herzlich willkommen. Wer Mitglied in unserem Verein ist, kann Tag für Tag am größten und ertragreichsten Abschnitt der Sieg angeln und kann ebenfalls am wunderschönen Allner See, wenn er möchte, täglich die Angel auswerfen.

Einen Aufnahmeantrag kann man hier herunterladen oder erhält diesen in der Geschäftsstelle des Vereins oder lässt ihn sich von dort zuschicken. Den ausgefüllten Antrag reicht man einschl. zwei Passbilder und einer Ablichtung des Jahres-Fischereischeins bei der Geschäftsstelle ein. 

Danach erhalten neu aufgenommene Mitglieder eine Zahlungsaufforderung. Nach Zahlungseingang erhält das neue Mitglied unmittelbar seine Angelpapiere von der Geschäftsstelle.

Mitglieder des Fischschutzvereins Siegburg sind automatisch auch Miteigentümer des großartigen Vereinshauses an der Wahnbachtalstraße kurz unterhalb des Siegwehres. Hier finden zahlreiche Vereinsveranstaltungen statt und alle Mitglieder sind jeden Freitagabend zum gemütlichen Miteinander willkommen. Außerdem können Mitglieder zu besonders günstigen Sonderkonditionen im Vereinshaus feiern.

Den erforderlichen Jahres-Fischereischein erhält man nach abgelegter Fischerprüfung beim Bürgeramt der Gemeinde, in der man wohnt. Wer noch keine Fischerprüfung abgelegt hat, kann sich sogar im Vereinshaus des Fischschutzvereins ausbilden lassen. Hier finden zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung statt. An zehn Abenden bekommen Interessierte die zur Fischerprüfung erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt.

 

Wer als FÖRDERNDES MITGLIED aufgenommen werden möchte, benötigt keine Fischerprüfung und keinen Fischereischein. Fördernde Mitglieder können keine Fischereierlaubnis erhalten und haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und sind nicht wählbar (kein passives Wahlrecht). Sie sind aber wichtige und wertvolle Stützen des Vereins und bekunden mit ihrer Mitgliedschaft ihre Sympathie zum Fischschutzverein und fördern seine Ziele zum Wohl von Natur und Fischwasser.