Anstehende Termine:

13. Welsfischen

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

 

Geschäftsstelle des

Fischschutzvereins  

Siegburg 1910 e.V.

Wahnbachtalstraße 13

53721 Siegburg

Tel. 02241 - 65188

Fax. 02241 - 590646

Email: fsv.siegburg@t-online.de

Büro: Mi. 15.00 bis 18.00 Uhr

 

IBAN: DE04 3706 9520 4103 3030 15

 

 

 

 

Schonbezirk Buisdorfer Wehr

Schonbezirk Siegwehr_NEU 2014.pdf
Adobe Acrobat Dokument 70.1 KB

Die Schonbestimmungen am Buisdorfer Wehr 

 

Unter Beachtung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Bezirksregierung Köln über die Festsetzung der Strecken ober- und unterhalb der Fischwege, hier Siegwehr Siegburg / Sankt Augustin - Buisdorf ist in dem nachfolgend beschriebenen Bereich die Ausübung der Fischerei ganzjährig untersagt: 

 

Obere Grenze: 

Rechte Siegseite: 21 Meter oberhalb der Wehrkrone (untere Gebäudeecke Bootshaus Siegburger Ruderverein) 

Linke Siegseite: 21 Meter oberhalb der Wehrkrone (unmittelbar oberhalb der Treppe an der Kontroll- und Fangstation) 

 

Untere Grenze: 

Rechte Siegseite: 40 Meter unterhalb der Wehrkrone (Mitte der halbrunden Kiesbank) 

Linke Siegseite: 85 Meter unterhalb der Wehrkrone (Buhnenkopf) 

 

Diese Regelung gilt vorbehaltlich der künftigen Beschilderung. Sobald diese erfolgt ist, ist diese zu beachten. 

 

Bestimmungen für das Angeln auf dem Gelände des Siegburger Rudervereins 

Das Gelände des Siegburger Rudervereins, und zwar nur der Uferstreifen, darf im für die Fischerei unbedingt erforderlichen Umfang betreten werden. Dort befindliche Gegenstände, z. B. Gartenmöbel, Bänke, Tische Stühle dürfen nicht benutzt werden. Es ist auf peinlichste Sauberkeit zu achten und das Gelände ist nach Beendigung des Angelns, wie angetroffen, in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. 

 

Weder die Kontroll- und Fangstation noch die dahinter befindliche Treppe dürfen betreten oder benutzt werden. 

 

Zum Schutz von Lachsen und Meerforellen 

hat die Mitgliederversammlung vom 22. März 2009 beschlossen, dass in der Zeit vom 1. September bis 31. Januar eines jeden Jahres unterhalb des Wehres bis in Höhe des Sieg abwärts gelegenen Endes des Vereinshauses jegliche Fischerei untersagt ist. 

Außerdem bitte stets daran denken, 

 

dass zum Schutz der Laichplätze und im Interesse der Fortpflanzung der kieslaichenden Fischarten, das Waten in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 30. April eines jeden Jahres in der gesamten Sieg untersagt ist.