Anstehende Termine:

Vereinsfischen 16.06.24, 07:30 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

 

Geschäftsstelle des

Fischschutzvereins  

Siegburg 1910 e.V.

Wahnbachtalstraße 13

53721 Siegburg

Tel. 02241 - 65188

Fax. 02241 - 590646

Email: fsv.siegburg@t-online.de

Büro: Mi. 15.00 bis 18.00 Uhr

 

IBAN: DE04 3706 9520 4103 3030 15

 

 

 

 

Der Allner See:

Der Allner See ist ein Abgrabungsgewässer, das beim Bau der A560 entstanden ist. Gewässereigentümer ist die Stadt Hennef und der Fischschutzverein Siegburg ist seit Entstehung Pächter der Fischerei.

Die Größe des Gewässers beträgt ca. zehn Hektar, die Wassertiefe beträgt bis zu sieben Meter. Der See ist rund 30 Jahre alt und weißt alle typischen Eigenschaften eines solch jungen Gewässers auf. Der See ist als nährstoffarm zu bezeichnen. Infolge dessen ist die Wasserqualität sehr gut. Der See sollte keine Einleitungen haben, eine gewisse Belastung bringt der sommerliche Badebetrieb.

Der sehr gute Fischbestand umfasst die typischen Fische für ein solches Gewässer und bietet den Anglern eine ergiebige nachhaltige Nutzung. Im See leben Karpfen, Hechte, Zander, Barsche, Rotaugen, Brassen, Regenbogenforellen und weitere Arten. Da die Sieg bei Hochwasser des Öfteren Verbindung mit dem Allner See hat, gelangen auch hin und wieder Siegfische in den See.

Im See werden große Rotaugen gefangen, regelmäßig gehen Regenbogenforellen an den Haken und Hechte und Karpfen werden dreißig Pfund und schwerer. Der See ist verkehrstechnisch gut zu erreichen und leicht zu begehen und seine Lage in der Siegaue ist landschaftlich reizvoll.

 

 

Der Allner See
Der Allner See
Gewässerordnung
Gewässerordnung Stand 01.01.2015.pdf
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Bellybootregeln Allner See
Bellybootregeln ab Jan. 2016.pdf
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Parkautomat am Allner See

Fischschutzverein übernimmt die Parkgebühren



Seit Sommer 2011 steht an der Dr. Pagenstecher-Str. (Zufahrt zum Allner See) ein Parkautomat. Außerdem wurde die Zahl an Einstellplätzen von der Stadt Hennef drastisch reduziert. Diese Maßnahmen sollen allzu viele motorisierte Badegäste vom Allner See abhalten und die alljährlich bei warmen Sommertemperaturen auftretenden Verkehrsprobleme verhindern helfen.

Leider sahen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung keine Möglichkeit, uns Angler von dieser Regelung auszunehmen, trotzdem wir nicht Verursacher der Misere sind.

Der Parkautomat soll in der Zeit Mai bis September von 10.00 Uhr morgens bis abends 20.00 Uhr „scharf“ gestellt sein. Die Parkgebühren sind nach Verweildauer gestaffelt. Die Ganztagesgebühr beträgt € 5,-.

Wer der Gebührenzahlung entgehen will, sollte sein Auto in der fraglichen Zeit auf den Abstellmöglichkeiten am Sportplatz / Bürgerhaus Allner parken. Dort ist weiterhin gebührenfreies Parken möglich. Wer jedoch auf die Parkmöglichkeit an der Pagenstecher-Str. angewiesen ist (z. B. Gehbehinderung) stellt sein Fahrzeug wie gewohnt ab und bedient den Parkautomaten ordnungsgemäß. Gegen Vorlage des Parkscheines mit dem entsprechenden Aufdruck erhält er die Gebühren in der Geschäftsstelle (Mittwochs 15.00 bis 18.00 Uhr Vereinhaus Wahnbachtalstr. 13) erstattet.

Durch diese Regelung wird allen Mitgliedern nach wie vor ein gebührenfreier Zugang zum Allner See gesichert.