Frühjahrslehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
Der Bezirk Rhein/Sieg im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. führt im Frühjahr 2026 wieder einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg Kreises durch.
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang:
Montag, den 23. Februar 2026, 18:30 Uhr
im Vereinshaus Fischschutzverein Siegburg 1910 e.V. Wahnbachtalstr. 13, 53721 Siegburg
Kursleiter: Martin Schumacher, stellv. Vorsitzender des Fischschutzvereins Siegburg 1910 e. V.
vorgesehene Kursabende, Beginn jeweils 18:00 bis 20:30 Uhr
Montag 02.03.2026
Montag 09.03.2026
Montag 16.03.2026
Montag 23.03.2026
Montag 30.03.2026
Montag 13.04.2026
Montag 20.04.2026
Montag 27.04.2026
Montag 04.05.2026
Montag 11.05.2026
Die Prüfungen bei der Unteren Fischereibehörde des RSK finden vom 18. bis 22. Mai 2026 in Siegburg statt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung werden ab Januar 2026 und bis spätestens 17. April 2026 entgegengenommen. Die Prüfungsgebühr beträgt 50,- €.
Die Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangshilfen betragen aktuell für Erwachsene 90,- €, Jugendliche 65,- €, Jugendliche in angeschlossenen Angelvereinen 55,- € (Vorlage des Sportfischerpass mit gültiger Jahresmarke 2026)
Die erforderlichen Gebühren sind jeweils am Anmeldeabend zum Vorbereitungslehrgang in bar zu entrichten. Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang kann ausschließlich am Anmeldeabend (23.02.2026) erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Jugendliche erst mit vollendetem 14. Lebensjahr den Fischereischein auf Antrag bei der Unteren Fischereibehörde ausgehändigt bekommen können. Zum Zeitpunkt der Prüfung muss das 13. Lebensjahr vollendet sein.
Unabhängig hiervon wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Kursdurchführung sowie der zu vermittelnden Stoffinhalte angeraten, dass der/die Kursteilnehmer(in) am Anmeldeabend nicht jünger als 13 Jahre sein sollte. Die Kursteilnehmer(innen) müssen am Anmeldeabend von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die Vereinshausleitung bittet, an den Lehrgangsabenden keine verschmutzte Arbeitskleidung zu tragen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ebenfalls nicht gestattet.